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Val di San Martino

Valbelluna

Valbelluna
San martino
Val di San Martino, Piazzale Zancanaro 1 - 32032 Feltre IT (0039)04393328 info@dolomitipark.it www.dolomitipark.it/

Vom Ort Vignui aus die Val di San Martino (Wanderzeichen CAI 803) einbiegen. Die erste Etappe führt zur alten Kirche San Martino in Valle. 

Nach der Kirche geht es längere Zeit leicht bergauf, dabei nähert man sich mehrmals dem Bach Stien (Nebenfluss des Caorame), bis man den kleinen Parkplatz erreicht, wo die Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist. (Normalerweise parken an den wenigen verfügbaren Plätzen die seltenen Wanderer, die sich auf die harten Anstiege zu den Vetten von Feltre begeben).
Von hier betritt man den Nationalpark Dolomiti Bellunesi.

Weiter geht es durch die interessantesten Naturorte, das Tal wird zu einer Art Schlucht mit steilen Felswänden zu den Seiten, und kurz darauf steht die schöne offene Holzkapelle, die von den Alpenvereinsmitgliedern erbaut wurde. Ein Ort von außergewöhnlicher Stille zum Meditieren, eine Kirche, die in erster Linie ein Schutz, ein Dach ist, aber deren Wände dieses unberührte Stück Natur sind.
Noch weiter findet man eine große, wunderschöne, perfekt restaurierte Kalkbrennerei, der Ort trägt nicht umsonst den Namen Fornace.
Die Kalkbrennerei, bekannt aus dem Val Canzoi und dem Tal von San Martin, diente der Herstellung von brennbarer Kalk. In diesem Behälter aus trocken verlegten Steinen, ein wahres Meisterwerk der Baukunst, wurden die Dolomitsteine bei sehr hoher Temperatur etwa eine Woche lang gebrannt.


Untergrund: 20% Asphalt, 80% Schotter


NÜTZLICHE INFORMATIONEN:

  • Abfahrt: Vignui (501 m)
  • Ankunft: Ziegelbrennerei am Ausgangspunkt des CAI 812 Wanderwegs (691 m)
  • Schwierigkeit: MC/TC
  • Länge: 8 km
  • Höhenunterschied: 190 m
  • Minimale Höhe: 501 m
  • Maximale Höhe: 691 m
  • Wegweiser: CAI 803 Wegweiser, Hinweise zum thematischen Wanderweg des Chiesette pedemontane Parks
  • Routenart: Radwege

 

Man befindet sich in einer Naturlandschaft, die Respekt verlangt:

  • Verbot der Blumenpflückung
  • Verbot des Badens
  • Kein Lärm
  • Verbot des Feuermachens
  • Keine Abfälle hinterlassen, sondern in die vorgesehenen Plätze werfen (auch Zigarettenstummel, Taschentücher, Masken und organische Abfälle)
  • Minoren müssen begleitet werden
  • Hunde müssen an der Leine gehalten und ihre Exkremente eingesammelt werden
  • Vom Weg nicht abweichen
  • Die lokale Fauna nicht stören

Es wird empfohlen, sich über mögliche Störungen auf der Website der ARPAV zu informieren, bevor Sie den Weg antreten.

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